Der Verein führt den Namen
„Jugend in Aachen Nord West - Verein zur Förderung der Jugendarbeit e.V.“
Die Satzung enthält im Wesentlichen die folgenden Punkte:
- Sitz des Vereins ist in Aachen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Zweck des Vereins ist Förderung der Jugendpflege auf christlicher Grundlage.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. - Jeder Bürger (über 16 Jahre) kann Mitglied werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
- Organe des Vereins sind: der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Er wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt.
- Angestellte Mitarbeiter des Vereins dürfen nicht Vorstandsmitglieder werden.
