Pfarre St. Martinus

Aufnahme in den Kindergarten

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich mit dem Vordruck der Tageseinrichtung gestellt werden. Er muss spätestens am letzten Werktag im Januar bei der Kindergartenleitung eingehen, damit er bei der Platzvergabe für das folgende Kindergartenjahr berücksichtigt werden kann.

Ein einmal gestellter Aufnahmeantrag bleibt gültig, bis eine Aufnahmezusage erteilt wird oder der Antrag von den Erziehungsberechtigten zurückgezogen wird.

Aufnahmetermin ist einheitlich der 1. August eines Kindergartenjahres - Verschiebung des tatsächlichen Beginns kann durch den Sommerferientermin möglich sein.

Die Aufnahme der angemeldeten Kinder erfolgt nach Maßgabe freier Plätze.

Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme eines Kindes besteht nicht.

Aufnahmeverfahren

  1. Alle von der Kindergartenleitung angenommenen Anmeldungen werden in eine Warteliste eingereiht, die nach Alter sortiert ist.
  2. Anhand der Aufnahmekriterien (s.u.) wird dann die Platzvergabe vorgenommen.
  3. Das Losverfahren wird bei der Platzvergabe angewandt, wenn für mehrere gleichaltrige Kinder die identische familiäre Situation gegeben ist.
  4. Der Träger bzw. die von ihm beauftragte Kindergartenleiterin entscheidet anhand des Aufnahmeverfahrens über die Aufnahme.
  5. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt im Regelfall nach den Aufnahmekriterien.
    Die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit des Trägers bleibt davon unberührt.

Aufnahmekriterien

  1. Alter des Kindes:

    • Eine Aufnahme erfolgt prinzipiell, wenn das Kind bis zum 31.10. desselben Jahres 3 Jahre alt wird.
    • Geschwister-Kinder(d.h. Kinder, von denen mindestens ein älteres Geschwisterteil bereits im Kindergarten aufgenommen ist oder war) erhalten bevorzugt einen Platz, wenn die Kinder bis zum 31.10. des Jahres 3 Jahre alt werden.
    • Über die Aufnahme der Kinder von Mitarbeiterinnen entscheidet der Träger
  2. Wohnortnähe:

    • Kinder und Eltern mit Erstwohnsitz in Richterich, Vetschau oder Ürsfeld werden bevorzugt aufgenommen
    • dann Kinder aus allen übrigen Stadtteilen der Stadt Aachen
    • Für den Kreis Aachen, Belgien und Holland muss ein gesonderten Antrag bei der Stadt Aachen gestellt werden und diese entscheidet dann über die Aufnahme
  3. Konfession:

    • Bevorzugt katholische Kinder und jedes Kind, dessen Eltern mit der Erziehung ihres Kindes nach dem christlichen Menschenbild einverstanden sind, kann in unseren konfessionell gebundenen Kindergarten aufgenommen werden.
    • Mit Antragstellung erklärt man sich damit einverstanden, dass die Kinder mit den Inhalten und Aussagen der christlichen, katholischen Botschaft vertraut gemacht werden.
  4. Soziale Härte:

    • Soziale Härtefälle sind jeweils gesondert und im Einzelfall zu prüfen.
    • Sie werden in Abstimmung mit dem Rat der Tageseinrichtung berücksichtigt
    • Einige Beispiele:
      • Kinder von allein lebenden Erziehungsberechtigten
      • Beide Eltern befinden sich in der Erstausbildung
      • Ein Elternteil befindet sich in Erstausbildung, der andere Elternteil muss für die Existenz sorgen
      • Beide Eltern sind aus existenziell notwendigen Gründen berufstätig
      • Kinderreiche Familien in schwierigen Situationen
      • Beide Eltern sind Migranten (Förderung der sprachlichen Integration)
  5. Ummeldungen aus anderen Kindergärten:

    Diese werden erst berücksichtigt, wenn noch genügend freie Plätze zur Verfügung stehen und alle Anmeldungen von Kindern, die bisher noch nie einen Kindergartenplatz hatten, nach den Aufnahmekriterien aufgenommen wurden.